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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen für private Ferienvillen
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten "Allgemeinen
Miet- und Geschäftsbedingungen" entgegengenommen. sofern Buchungen - telefonisch
oder schriftlich per email - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich
mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt
schriftlich mittels Anmeldeformular oder Email. Der Mietvertrag wird ausschließlich
zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. Der Anmelder verpflichtet sich,
alle mitreisenden Personen namentlich aufzuführen. Er steht für deren Vertragsverpflichtungen
ebenso ein wie für seine eigenen. Der Mietvertrag besteht aus dem Anmeldeformular,
den allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen, die Gegenstand des Mietvertrages
sind, sowie der Buchungsbestätigung durch den Vermieter. Durch Eingang der Buchungsbestätigung
ist der Mietvertrag für beide Parteien bindend zustande gekommen.
2. Leistungsumfang
/ Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Mietvertrag umfasst das Mietobjekt, wie es in der entsprechenden Beschreibung
bezeichnet ist. Das Mietobjekt darf nur mit der auf der Buchungsbestätigung angegebenen,
namentlich benannten Personenzahl belegt werden. Das Recht der Überprüfung bleibt
dem Vermieter bzw. der betreuenden Agentur vor Ort ausdrücklich vorbehalten. Werden
nicht angemeldete dort nächtigende Personen angetroffen, kann dies zur fristlosen
Kündigung des Mietvertrages führen oder eine Nachzahlung zur Folge haben. Eventuell
sich ergebende Einzelübernachtungen von Besuchern des Mieters müssen dem Vermieter
und der ortsansässigen Agentur gemeldet werden. Sämtliche Nebenabreden, wie Sonderwünsche,
Änderungen etc. bedürfen ausnahmslos der Schriftform, Sie sind erst durch schriftliche
Bestätigung des Vermieters bindend.
3. Zahlungsweise
Anzahlung über 25 % auf den
Mietpreis bei Buchung. Der Restmietbetrag ist acht Wochen vor Reiseantritt auf eines
unserer Konten in EUR oder U.S.$, je nach Vereinbarung, zu überweisen, plus einer
Sicherheitskaution von 200 Euro. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Behandlung
des Mietobjektes umgehend zurückerstattet. Alle Kosten für die Überweisung sowie
andere in diesem Zusammenhang entstehende Gebühren sind vom Mieter zu tragen. Nach
Zahlungseingang werden die nötigen Reiseinformationen, wie Adresse und Wegbeschreibung
des gemieteten Objektes sowie der Zugangscode zum Haus per Briefpost oder Email zugestellt,
zudem Anschrift und Ansprechpartner der betreuenden Management Company/Verwaltung
vor Ort. Da Kontrolle und Rückmeldung der betreuenden amerikanischen Agentur Zeit
in Anspruch nimmt, und auch die Stromkostenabrechnung, aus der evtl. ein gravierender
Strommehrverbrauch ersichtlich sein könnte, der vom Kautionsbetrag ausgeglichen werden
müsste, kann sich die Rückerstattung bis zu 50 Tage verzögern.
4. Reiserücktritt
Der Mieter hat das Recht, jederzeit vor Reiseantritt vom Mietvertrag zurückzutreten.
Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Maßgeblich für die
Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei
einem Rücktritt fallen folgende Kosten an:
xx bis 91 Tage vor Mietbeginn 25% des
Mietpreises
90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
60 bis 31 Tage vor
Mietbeginn 75% des Mietpreises
ab 30 Tage vor Mietbeginn muss der gesamte Mietpreis
(100%) berechnet werden.
Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung!
Sollte
der Vermieter aus nicht selbst verschuldeten Gründen gezwungen sein, vom Mietvertrag
zurückzutreten, entsteht hieraus kein Regressanspruch des Mieters. Der Mietpreis
ist in diesem Fall nicht zu entrichten. Sollte aus terminlichen oder anderen zwingenden
Gründen eine Verlegung in ein vergleichbares anderes Mietobjekt erforderlich sein,
kann dies vom Vermieter in Absprache mit dem Mieter vorgenommen werden.
5. Pflichten
des Mieters
Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln. Die sich im Ferienhaus
befindlichen Gegenstände jedweder Art sind persönliches Eigentum des Hausbesitzers
und werden den Mietern lediglich für die Dauer ihres Aufenthaltes zur Verfügung gestellt.
Bei Mitnahme von derartigen wie auch immer gearteten Einrichtungsgegenständen, die
zur mobilen oder immobilen Ausstattung des gemieteten Hauses gehören, werden diese
dem Mieter in Rechnung gestellt. Vom Mieter verursachte Beschädigungen sind unverzüglich
von ihm an den Vermittler und an die betreuende Agentur vor Ort zu melden. Die Agentur
erfasst den Schaden wertmäßig und der Mieter verpflichtet sich, den Schaden bei der
Agentur gegen Quittung zu entrichten. Der Mieter haftet für alle mitreisenden Personen
als Gesamtschuldner. Eltern haften für ihre Kinder. In diesem Zusammenhang empfiehlt
sich der Abschluss einer privaten Reise- Haftpflichtversicherung.
Der Mieter ist
verpflichtet, etwaige von ihm festgestellte Mängel unverzüglich der ortsansässigen
Verwaltungsfirma/Management Company zu melden, um Abhilfe zu schaffen. Den Mietern
ist es nicht gestattet, eigenmächtig Einstellungen an technischen Anlagen wie Klimaanlage,
Poolheizung, Umwälzpumpe oder Sprinklersystem vorzunehmen oder Änderungen an ihnen
vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung gehen entstandene Schäden zu Lasten des Mieters.
Im Falle eines Defektes ist die ortsansässige Verwaltung zu benachrichtigen, die
Maßnahmen zur Beseitigung der Störung veranlasst.
Folgende Hinweise sind Bestandteil
des Mietvertrags und daher unbedingt zu beachten:
Das Rauchen in den Mietobjekten
ist nicht gestattet. In der Regel darf im Poolbereich geraucht werden. Siehe dazu
die jeweilige Objektbeschreibung.
Grundsätzlich sind Haustiere aller Art nicht erlaubt.
Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. In jedem Fall ist eine schriftliche Erlaubnis
des Vermieters erforderlich.
Nach Poolbenutzung bitte das Haus nicht mit nassen Füssen
etc. betreten. Auf Fliesenböden besteht nämlich dann " wie auch bei Nässe durch Regen
oder Spritzwasser beim Plantschen im Pool auf der Terrasse " erhöhte Rutsch- und
Sturzgefahr. Die Benutzung des Pools geschieht auf eigene Gefahr. Kinder sollten
nie ohne Aufsicht von Erwachsenen den Pool benutzen.
Besonders Eltern von Kleinkindern
sollten dafür sorgen, dass die Kinder im Terrassen- und Poolbereich nie unbeaufsichtigt
spielen. Auch ist darauf zu achten, die Zugangstüren des Hauses zum Poolbereich stets
zu verschließen, damit die Kinder nicht unbemerkt hindurchschlüpfen können. Es besteht
erhöhte Unfall- und Ertrinkungsgefahr!
Die Screentür vom Rasen zum Poolbereich muss
immer unverschlossen bleiben, damit der Poolservice Zutritt hat. Das Wasser des Pools
wird regelmäßig kontrolliert, um beste Qualität zu gewährleisten. Sollte dem Poolservice
der Zugang nicht möglich sein, kann besonders während der Sommerzeit durch Regen
und starke Hitze ein optimaler Zustand des Poolwassers nicht garantiert werden.
Wenn
die Mahlzeiten auf der Terrasse eingenommen werden, sollten im eigenen Interesse
Speisereste und Brotkrümel sofort entfernt werden, da sonst Ameisen oder ähnliches
Ungeziefer angelockt werden.
Jeder Mieter ist verpflichtet, während seines Aufenthalts
den Müll zu entsorgen. Zu diesem Zweck steht ein Müllbehälter zur Verfügung, der
zwei Mal pro Woche von der Kommune geleert wird. Dazu ist es erforderlich, den Müllbehälter
zu den Abholterminen am Abend zuvor mit geschlossenem Deckel an die Strasse zu stellen.
Die Abfuhrtage sind aus der Infomappe ersichtlich, die in dem gemieteten Objekt ausliegt.
Sollten zusätzlich Müllsäcke benutzt werden, so sind diese fest mit Bindfaden oder
Draht zu verschließen. Eine Verschmutzung des Vorgartens, der Strasse oder der Nachbargrundstücke
mit Müll ist unter allen Umständen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass es auch
in Florida eine Nachtruhe von 22,00 Uhr bis 06.00 Uhr gibt. Da die Häuser nicht nur
in touristischen Ferienanlagen, sondern auch normalen Wohnanlagen liegen, sind Ihre
Nachbarn meist ansässige Bewohner, die morgens früh aufstehen und zur Arbeit gehen
müssen. Deshalb wird gebeten, während dieser Zeit keine Lärmbelästigungen durch allzu
laute Musik oder Poolbenutzung zu veranlassen.
In Florida besteht ein Gesetz, welches
Nacktbaden und Oben-Ohne strengstens verbietet. Es gilt nicht nur für die Badestrände
und Wasserparks, sondern gleichfalls auch für die Poolbenutzung in Ihrem Ferienhaus
6. Zeitpunkt der Überlassung des Mietobjekt
Das gemietete Objekt kann am Anreisetag
ab 16.00 Uhr Ortszeit oder nach Vereinbarung bezogen werden. Eine detaillierte Wegbeschreibung
zu dem Ferienhaus, Türzugangscode sowie Adresse, Telefon- und Faxnummer der betreuenden
Agentur vor Ort erhalten Sie rechtzeitig vor Antritt der Reise. Am Abreisetag muss
das Haus bis 10.00 Uhr oder nach Vereinbarung geräumt sein, damit die Reinigung und
Inspektion durch die Verwaltung/Management Company erfolgen kann. Die Endreinigung
umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Durch extreme Verschmutzung
notwendig gewordene größere Reinigungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Mieters!
7. Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel sofort der betreuenden Management Company/Verwaltung
vor Ort zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter
ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
des Defekts beizutragen und evtl. Schäden so gering wie möglich zu halten. Autorisierten
Mitarbeitern der Agentur mit Arbeitsausweisen ist der Zugang zu den Häusern zwecks
Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten jederzeit möglich.
8. Reklamationen
Alle Beanstandungen
in Bezug auf das Mietobjekt richten sich allein gegen den Vermieter. Bereits bei
Ankunft festgestellte Mängel oder Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden bei der
Management Company/Verwaltung und per Fax oder Email beim Vermieter gemeldet werden,
ansonsten haftet der Mieter für die Schäden. Zur Beseitigung von Schäden oder Mängel
ist eine angemessene Frist einzuräumen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes
oder nach Verlassen des Mietobjektes eingehen, berechtigen zu keinerlei Schadensersatz.
9. Haftungsausschuss
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch
die Benutzung des Hauses oder durch die Einrichtungsgegenstände entstehen. Der Mieter
kann vom Vermieter/Vermittler nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter
Erfüllung oder Mangel verlangen, wenn dieser dies in Folge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen höherer Gewalt,
z.B. Streik, Naturereignisse oder Ungezieferplagen, sind ausgeschlossen. Ebenso unvorhersehbare
und unvermeidbare Umstände, wie z.B. behördliche Anordnungen, Baustellen, nachbarschaftlicher
Lärm oder gelegentlicher Ausfall der Energieversorgung.
10. Schlussbemerkung
Die
Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- oder Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Das angebotene Mietobjekt wurden sorgfältig ausgewählt und in den jeweiligen Objektbeschreibungen
vorgestellt. Die Informationen erfolgen ohne Gewähr.
Der Mietvertrag ist rein privatrechtlicher
Natur, da das Objekt sich im Privatbesitz befindet. Es gilt ausdrücklich das Mietrecht
als vereinbart. Die Eigentümer der Häuser sind allesamt keine Reiseveranstalter,
so dass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung bei der Anmietung eines unserer Ferienhäuser
findet.
11. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Als Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle
wird Orlando U.S.A. vereinbart. Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages erkennt
der/die Mieter diese Mietbedingungen an. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden
Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf
den Bestand der übrigen.