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Bedingungen

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen für private Ferienvillen

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten "Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen" entgegengenommen. sofern Buchungen - telefonisch oder schriftlich per email - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular oder Email. Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. Der Anmelder verpflichtet sich, alle mitreisenden Personen namentlich aufzuführen. Er steht für deren Vertragsverpflichtungen ebenso ein wie für seine eigenen. Der Mietvertrag besteht aus dem Anmeldeformular, den allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen, die Gegenstand des Mietvertrages sind, sowie der Buchungsbestätigung durch den Vermieter. Durch Eingang der Buchungsbestätigung ist der Mietvertrag für beide Parteien bindend zustande gekommen.

2. Leistungsumfang / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Mietvertrag umfasst das Mietobjekt, wie es in der entsprechenden Beschreibung bezeichnet ist. Das Mietobjekt darf nur mit der auf der Buchungsbestätigung angegebenen, namentlich benannten Personenzahl belegt werden. Das Recht der Überprüfung bleibt dem Vermieter bzw. der betreuenden Agentur vor Ort ausdrücklich vorbehalten. Werden nicht angemeldete dort nächtigende Personen angetroffen, kann dies zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen oder eine Nachzahlung zur Folge haben. Eventuell sich ergebende Einzelübernachtungen von Besuchern des Mieters müssen dem Vermieter und der ortsansässigen Agentur gemeldet werden. Sämtliche Nebenabreden, wie Sonderwünsche, Änderungen etc. bedürfen ausnahmslos der Schriftform, Sie sind erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters bindend.

3. Zahlungsweise
Anzahlung über 25 % auf den Mietpreis bei Buchung. Der Restmietbetrag ist acht Wochen vor Reiseantritt auf eines unserer Konten in EUR oder U.S.$, je nach Vereinbarung, zu überweisen, plus einer Sicherheitskaution von 200 Euro. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Behandlung des Mietobjektes umgehend zurückerstattet. Alle Kosten für die Überweisung sowie andere in diesem Zusammenhang entstehende Gebühren sind vom Mieter zu tragen. Nach Zahlungseingang werden die nötigen Reiseinformationen, wie Adresse und Wegbeschreibung des gemieteten Objektes sowie der Zugangscode zum Haus per Briefpost oder Email zugestellt, zudem Anschrift und Ansprechpartner der betreuenden Management Company/Verwaltung vor Ort. Da Kontrolle und Rückmeldung der betreuenden amerikanischen Agentur Zeit in Anspruch nimmt, und auch die Stromkostenabrechnung, aus der evtl. ein gravierender Strommehrverbrauch ersichtlich sein könnte, der vom Kautionsbetrag ausgeglichen werden müsste, kann sich die Rückerstattung bis zu 50 Tage verzögern.

4. Reiserücktritt
Der Mieter hat das Recht, jederzeit vor Reiseantritt vom Mietvertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei einem Rücktritt fallen folgende Kosten an:
xx bis 91 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
60 bis 31 Tage vor Mietbeginn 75% des Mietpreises
ab 30 Tage vor Mietbeginn muss der gesamte Mietpreis (100%) berechnet werden.
Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung!
Sollte der Vermieter aus nicht selbst verschuldeten Gründen gezwungen sein, vom Mietvertrag zurückzutreten, entsteht hieraus kein Regressanspruch des Mieters. Der Mietpreis ist in diesem Fall nicht zu entrichten. Sollte aus terminlichen oder anderen zwingenden Gründen eine Verlegung in ein vergleichbares anderes Mietobjekt erforderlich sein, kann dies vom Vermieter in Absprache mit dem Mieter vorgenommen werden.

5. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln. Die sich im Ferienhaus befindlichen Gegenstände jedweder Art sind persönliches Eigentum des Hausbesitzers und werden den Mietern lediglich für die Dauer ihres Aufenthaltes zur Verfügung gestellt. Bei Mitnahme von derartigen wie auch immer gearteten Einrichtungsgegenständen, die zur mobilen oder immobilen Ausstattung des gemieteten Hauses gehören, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. Vom Mieter verursachte Beschädigungen sind unverzüglich von ihm an den Vermittler und an die betreuende Agentur vor Ort zu melden. Die Agentur erfasst den Schaden wertmäßig und der Mieter verpflichtet sich, den Schaden bei der Agentur gegen Quittung zu entrichten. Der Mieter haftet für alle mitreisenden Personen als Gesamtschuldner. Eltern haften für ihre Kinder. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Reise- Haftpflichtversicherung.

Der Mieter ist verpflichtet, etwaige von ihm festgestellte Mängel unverzüglich der ortsansässigen Verwaltungsfirma/Management Company zu melden, um Abhilfe zu schaffen. Den Mietern ist es nicht gestattet, eigenmächtig Einstellungen an technischen Anlagen wie Klimaanlage, Poolheizung, Umwälzpumpe oder Sprinklersystem vorzunehmen oder Änderungen an ihnen vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung gehen entstandene Schäden zu Lasten des Mieters.

Im Falle eines Defektes ist die ortsansässige Verwaltung zu benachrichtigen, die Maßnahmen zur Beseitigung der Störung veranlasst.



Folgende Hinweise sind Bestandteil des Mietvertrags und daher unbedingt zu beachten:

Das Rauchen in den Mietobjekten ist nicht gestattet. In der Regel darf im Poolbereich geraucht werden. Siehe dazu die jeweilige Objektbeschreibung.

Grundsätzlich sind Haustiere aller Art nicht erlaubt. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. In jedem Fall ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

Nach Poolbenutzung bitte das Haus nicht mit nassen Füssen etc. betreten. Auf Fliesenböden besteht nämlich dann " wie auch bei Nässe durch Regen oder Spritzwasser beim Plantschen im Pool auf der Terrasse " erhöhte Rutsch- und Sturzgefahr. Die Benutzung des Pools geschieht auf eigene Gefahr. Kinder sollten nie ohne Aufsicht von Erwachsenen den Pool benutzen.

Besonders Eltern von Kleinkindern sollten dafür sorgen, dass die Kinder im Terrassen- und Poolbereich nie unbeaufsichtigt spielen. Auch ist darauf zu achten, die Zugangstüren des Hauses zum Poolbereich stets zu verschließen, damit die Kinder nicht unbemerkt hindurchschlüpfen können. Es besteht erhöhte Unfall- und Ertrinkungsgefahr!

Die Screentür vom Rasen zum Poolbereich muss immer unverschlossen bleiben, damit der Poolservice Zutritt hat. Das Wasser des Pools wird regelmäßig kontrolliert, um beste Qualität zu gewährleisten. Sollte dem Poolservice der Zugang nicht möglich sein, kann besonders während der Sommerzeit durch Regen und starke Hitze ein optimaler Zustand des Poolwassers nicht garantiert werden.

Wenn die Mahlzeiten auf der Terrasse eingenommen werden, sollten im eigenen Interesse Speisereste und Brotkrümel sofort entfernt werden, da sonst Ameisen oder ähnliches Ungeziefer angelockt werden.

Jeder Mieter ist verpflichtet, während seines Aufenthalts den Müll zu entsorgen. Zu diesem Zweck steht ein Müllbehälter zur Verfügung, der zwei Mal pro Woche von der Kommune geleert wird. Dazu ist es erforderlich, den Müllbehälter zu den Abholterminen am Abend zuvor mit geschlossenem Deckel an die Strasse zu stellen. Die Abfuhrtage sind aus der Infomappe ersichtlich, die in dem gemieteten Objekt ausliegt. Sollten zusätzlich Müllsäcke benutzt werden, so sind diese fest mit Bindfaden oder Draht zu verschließen. Eine Verschmutzung des Vorgartens, der Strasse oder der Nachbargrundstücke mit Müll ist unter allen Umständen zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass es auch in Florida eine Nachtruhe von 22,00 Uhr bis 06.00 Uhr gibt. Da die Häuser nicht nur in touristischen Ferienanlagen, sondern auch normalen Wohnanlagen liegen, sind Ihre Nachbarn meist ansässige Bewohner, die morgens früh aufstehen und zur Arbeit gehen müssen. Deshalb wird gebeten, während dieser Zeit keine Lärmbelästigungen durch allzu laute Musik oder Poolbenutzung zu veranlassen.

In Florida besteht ein Gesetz, welches Nacktbaden und Oben-Ohne strengstens verbietet. Es gilt nicht nur für die Badestrände und Wasserparks, sondern gleichfalls auch für die Poolbenutzung in Ihrem Ferienhaus

6. Zeitpunkt der Überlassung des Mietobjekt
Das gemietete Objekt kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr Ortszeit oder nach Vereinbarung bezogen werden. Eine detaillierte Wegbeschreibung zu dem Ferienhaus, Türzugangscode sowie Adresse, Telefon- und Faxnummer der betreuenden Agentur vor Ort erhalten Sie rechtzeitig vor Antritt der Reise. Am Abreisetag muss das Haus bis 10.00 Uhr oder nach Vereinbarung geräumt sein, damit die Reinigung und Inspektion durch die Verwaltung/Management Company erfolgen kann. Die Endreinigung umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Durch extreme Verschmutzung notwendig gewordene größere Reinigungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Mieters!

7. Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel sofort der betreuenden Management Company/Verwaltung vor Ort zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und evtl. Schäden so gering wie möglich zu halten. Autorisierten Mitarbeitern der Agentur mit Arbeitsausweisen ist der Zugang zu den Häusern zwecks Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten jederzeit möglich.

8. Reklamationen
Alle Beanstandungen in Bezug auf das Mietobjekt richten sich allein gegen den Vermieter. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel oder Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden bei der Management Company/Verwaltung und per Fax oder Email beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden. Zur Beseitigung von Schäden oder Mängel ist eine angemessene Frist einzuräumen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes oder nach Verlassen des Mietobjektes eingehen, berechtigen zu keinerlei Schadensersatz.

9. Haftungsausschuss
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Benutzung des Hauses oder durch die Einrichtungsgegenstände entstehen. Der Mieter kann vom Vermieter/Vermittler nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder Mangel verlangen, wenn dieser dies in Folge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen höherer Gewalt, z.B. Streik, Naturereignisse oder Ungezieferplagen, sind ausgeschlossen. Ebenso unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände, wie z.B. behördliche Anordnungen, Baustellen, nachbarschaftlicher Lärm oder gelegentlicher Ausfall der Energieversorgung.

10. Schlussbemerkung
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- oder Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das angebotene Mietobjekt wurden sorgfältig ausgewählt und in den jeweiligen Objektbeschreibungen vorgestellt. Die Informationen erfolgen ohne Gewähr.

Der Mietvertrag ist rein privatrechtlicher Natur, da das Objekt sich im Privatbesitz befindet. Es gilt ausdrücklich das Mietrecht als vereinbart. Die Eigentümer der Häuser sind allesamt keine Reiseveranstalter, so dass in keinem Fall das Reiserecht Anwendung bei der Anmietung eines unserer Ferienhäuser findet.


11. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Als Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle wird Orlando U.S.A. vereinbart. Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages erkennt der/die Mieter diese Mietbedingungen an. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen.